Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://humangenetik-rostock.de veröffentlichten Website des MedizinischesnVersorgungszentrums für Humangenetik und Molekularpathologie GmbH.

Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar. Die Vorlese-Möglichkeit ist mit Screenreadern gegeben, wie zum Beispiel NVDA (Windows), JAWS (Windows), VoiceOver (integriert in macOS und iOS), Narrator (integriert in Windows), TalkBack (integrierte in Android).

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit:

  • Tastatur-Navigation
  • Blockieren von Animationen
  • Starke Erhöhung des Bildschirm-Kontrasts
  • Vergrößerung/Verkleinerung des Textes
  • Umschalten auf einfach lesbare Schriftart
  • Zusätzliche Markierung von Überschriften

Die Vorlese-Möglichkeit ist mit Screenreadern gegeben, wie zum Beispiel:

  • VoiceOver (integriert in macOS und iOS),
  • Narrator (integriert in Windows),
  • TalkBack (integrierte in Android),
  • NVDA (Windows),
  • JAWS (Windows).
  • Zusätzliche Markierung von Verlinkungen und Schaltflächen

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende 2025 geplant: –

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Ansprechpartnern

In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) können Beschwerden über Barrierefreiheit bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen gemeldet werden. Diese Stelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Überwachungsstelle ist unter der E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de erreichbar.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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